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Quelle: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/
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Enthält eine Webseite unseres Internetauftrittes die „+1“-Schaltfläche, dann wird ihr Internetbrowser diese Schaltfläche vom Google-Server laden und darstellen. Die von Ihnen besuchte Website unseres Internetauftrittes wird dem Google-Server automatisch mitgeteilt. Beim Anzeigen einer +1-Schaltfläche protokolliert Google nicht dauerhaft Ihren Browserverlauf, sondern lediglich für die Dauer von bis zu zwei Wochen.
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Eine weitergehende Auswertung Ihres Besuchs einer Webseite unseres Internetauftrittes mit einer „+1“-Schaltfläche erfolgt nicht.
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Die Klausel zur Verwendung der Google „+1“-Schaltfläche wurde von der Kanzlei Gerstel erstellt und ist unter http://www.abmahnberatung.de zu finden.
Der Rheingau liegt unweit von Wiesbaden (20 km) sowie Frankfurt (50 km) entfernt und ist durch seine zentrale Lage eine beliebte Wohnregion, bietet er doch eine hohe Lebensqualität.
